LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.02.2012
12 Sa 519/11
Normen:
VTV § 18 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 25.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2005/09

Sozialkassenverfahren; Baugewerbe; Fehlende Schlüssigkeit der Beitragsklage

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.02.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 519/11

DRsp Nr. 2012/15069

Sozialkassenverfahren; Baugewerbe; Fehlende Schlüssigkeit der Beitragsklage

Im Sozialkassenverfahren hat die Klagepartei einen nachvollziehbaren Rechenweg darzulegen, aus dem erkennbar wird, ob und in welchem Umfang die Arbeitsleistung der beklagten Partei berücksichtigt wurde.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. Februar 2011 - 8 Ca 2005/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VTV § 18 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen des Sozialkassenverfahrens des Baugewerbes um die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Beiträgen für Zeiträume in den Kalenderjahren 2004 und 2005.