LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.05.2011
10 Sa 1558/10
Normen:
VTV Gerüstbau § 1 Abs. 2; VTV-Bau § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 07.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 516/10

Sozialkassenpflicht im Gerüstbauerhandwerk bei Vermietung von Bühnen und Tribünen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.05.2011 - Aktenzeichen 10 Sa 1558/10

DRsp Nr. 2011/16569

Sozialkassenpflicht im Gerüstbauerhandwerk bei Vermietung von Bühnen und Tribünen

Die Vermietung von mobilen Bühnen und Tribünen unterfällt dem Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Gerüstbauerhandwerks.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 07. September 2010 - 2 Ca 516/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VTV Gerüstbau § 1 Abs. 2; VTV-Bau § 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die nach den Sozialkassentarifverträgen des Gerüstbauergewerbes vorgesehenen Auskünfte zu erteilen und im Falle nicht fristgerechter Auskunftserteilung eine Entschädigung zu zahlen.