Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 16. Februar 2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagten verpflichtet sind, der Klägerin Auskünfte nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes zu erteilen und im Falle nicht fristgerechter Auskunftserteilung eine Entschädigung zu zahlen.
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