Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 07. Juli 2010 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Beiträge nach dem Sozialkassentarifvertrag des Baugewerbes für das Jahr 2009.
Die Klägerin ist organisiert in der Rechtsform einer AG. Sie war als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe bis Ende 2009 die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.
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