Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 04.12.2008 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen des Sozialkassenverfahrens des A um die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Beiträgen für die Zeit von Dezember 2002 bis November 2004 sowie zur Erteilung von Auskünften für die Zeit von Dezember 2004 bis August 2007.
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