LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.03.2009
10 Sa 859/08
Normen:
VTV-Bau § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 20.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2926/06

Sozialkassenpflicht für Instandsetzungsarbeiten durch Hausmeisterservice

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.03.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 859/08

DRsp Nr. 2009/24990

Sozialkassenpflicht für Instandsetzungsarbeiten durch Hausmeisterservice

Reparaturarbeiten, die im Auftrag von Hausverwaltungen im Rahmen eines Hausmeisterservice verrichtet werden (wie etwa die Reparatur von Fenstern, Innentüren, Briefkästen und Haustürschließern), dienen der Instandsetzung und Instandhaltung von Bauwerken und fallen damit in den Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.

Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 20. März 2006 - 4 Ca 2926/06 - wird mit der Maßgabe kostenpflichtig zurückgewiesen, dass die Verurteilung zur Auskunft bezüglich des Zeitraums Dezember 2003 bis November 2004 nebst bedingter Entschädigungszahlung in Höhe von € 9.860,-- wirkungslos ist.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV-Bau § 1 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin Beiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes zu zahlen, entsprechende Auskünfte zu erteilen und im Falle nicht fristgerechter Auskunftserteilung eine Entschädigung zu leisten.