LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.06.2013
15 Sa 882/11
Normen:
VTV Bau § 1 Abs. 2 Abschn. IV;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 24.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 61 Ca 63589/09

Sozialkassenpflicht bei Inspektion von Kabelschächten zum Bautenschutz

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.06.2013 - Aktenzeichen 15 Sa 882/11

DRsp Nr. 2013/24674

Sozialkassenpflicht bei Inspektion von Kabelschächten zum Bautenschutz

Die Inspektionen von Kabelschächten zur Feststellung möglicher Schäden sind Bautenschutzarbeiten im Sinne des VTV.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24.02.2011 - 61 Ca 63589/09 - wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die teilweise Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache zu den Ziffern 2. und 3. des arbeitsgerichtlichen Urteils festgestellt wird.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VTV Bau § 1 Abs. 2 Abschn. IV;

Tatbestand:

Die Parteien streiten, soweit dies für die Berufungsinstanz noch von Relevanz ist, ausschließlich über die Pflicht zu Beitragszahlungen für den Zeitraum Juli 2005 bis August 2007 in rechnerisch unstreitiger Höhe von 54.626,28 €. Im Kern geht es um die Rechtsfrage, ob die Inspektion von Kabelschächten der Deutschen T. Arbeiten darstellen, die unter den Verfahrenstarifvertrag des Baugewerbes (VTV) fallen.