LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.03.2009
10 Sa 1317/08
Normen:
VTV-Bau § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 17.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2191/02

Sozialkassenpflicht bei der Montage von Kühldecken

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.03.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 1317/08

DRsp Nr. 2009/24993

Sozialkassenpflicht bei der Montage von Kühldecken

Die Montage von Kühldecken wird vom Geltungsbereich des VTV-Bau unabhängig davon erfasst, ob sich an den Kühldecken zugleich die Deckenverkleidung befindet.

Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 17. Juni 2008 - 2 Ca 2191/02 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV-Bau § 1 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin (Mindest-)Beiträge sowie Zinsen nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes zu zahlen.