Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 17. Juni 2008 - 2 Ca 2191/02 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin (Mindest-)Beiträge sowie Zinsen nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes zu zahlen.
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