LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 05.02.2007
16 Sa 1355/06
Normen:
VTV Bau § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 03.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2318/04

Sozialkassenpflicht bei Brandschutzarbeiten mittels Beschichtung von Elektrokabel

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.02.2007 - Aktenzeichen 16 Sa 1355/06

DRsp Nr. 2007/14307

Sozialkassenpflicht bei Brandschutzarbeiten mittels Beschichtung von Elektrokabel

»Ein Betrieb, von dem arbeitszeitlich überwiegend Brandschutzarbeiten in der Form des Auftragens von Brandschutzbeschichtungen auf Elektrokabeln durchgeführt werden, unterfällt dem betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge.«

Normenkette:

VTV Bau § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug um Zahlungsverpflichtungen der Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum März 2002 bis Mai 2004.

Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.