Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22.09.2010 - 15 Ca 2854/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten.
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