1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 16.04.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung u.a..
Der Kläger war seit 01.10.2010 bei der Beklagten als Verkäufer in der Filiale P... K... beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis lag ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde (Bl. 111 ff d.A.).
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