Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 21.03.2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das angefochtene Urteil wie folgt neu gefasst wird:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 574.537,39 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Januar 2015 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 17 % und die Beklagte 83 % zu tragen.
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