Der am 19.04.1943 geborene Kläger war in der Zeit vom 01.08.1963 bis 31.07.1982 als Ballettänzer zuletzt an den Städtischen Bühnen E beschäftigt. Aus altersbedingten Gründen gab er diese Tätigkeit auf. In der Zeit zwischen dem 01.08.1982 und dem 31.12.1991 erhielt er eine berufsbezogene Zuwendung in Höhe von monatlich DM 505,25 von den Städtischen Bühnen E deren Zahlung ab 01.01.1992 eingestellt wurde.
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