Die Parteien streiten - nachdem ein Teilurteil des Arbeitsgerichts rechtskräftig wurde - im Berufungsverfahren noch darüber, ob die drei Kläger für die Jahre 1989, 1990 und 1991 Anspruch auf eine Sonderzahlung haben, die von der Beklagten als "Tantieme" bezeichnet wird.
Die Beklagte gibt eine Tageszeitung heraus. Die Kläger waren bei ihr bis zum 31.03.1992 als Zeitungszusteller beschäftigt. Mit Wirkung zum 01.04.1992 wurde die Zustellung aus dem Betrieb und dem Unternehmen der Beklagten ausgegliedert. Sie wird seitdem von einer Tochtergesellschaft, der ... gesellschaft mbH, durchgeführt, auf die die Arbeitsverhältnisse der am 31.03.1992 beschäftigten Zusteller übergingen.
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