I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Zahlung von Sanierungsgeldern, die wegen der Systemumstellung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung vom umlagefinanzierten Abschnittsdeckungsverfahren auf eine kapitalgedeckte Beitragsfinanzierung anfallen, Arbeitslohn i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine rechtlich selbständige kirchliche Einrichtung in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, Beschäftigten des kirchlichen und kirchlich-karitativen Dienstes in den Diözesen in Deutschland eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung sicher zu stellen und zu gewährleisten (§ 2 Abs. 1 der Satzung vom 24. Juni 2002). Auch die bei der Klägerin beschäftigten Arbeitnehmer sind bei ihr Versicherte.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|