Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.09.2010 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe einer der Beklagten zustehenden Ruhestandszuwendung.
Die am 04.12.1946 geborene Klägerin war vom 01.10.1982 bis zum 31.10.2007, d. h. insgesamt 25 Jahre und 1 Monat, bei der Beklagten beschäftigt.
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