LAG Köln - Urteil vom 19.05.2011
13 Sa 1324/10
Normen:
GG Art. 5 Abs. 3 S. 1; NV Bühne § 79 Abs. 2 Buchst. a; NV Bühne § 79 Abs. 2 Buchst. e; ArbGG § 110;
Vorinstanzen:
ArbG Köln - Urteil - 14 Ha 16/09 ? 30.07.2010,

Sondervergütung für Chorsolo; Abgrenzung der Tarifbegriffe kurze solistische Gesangsleistung und kleinere Partie; eingeschränkte Überprüfung der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe durch das Bühnenoberschiedsgericht im Rahmen der Aufhebungsklage; unbegründete Zahlungsklage einer Opernchorsängerin bei szenisch-musikalischer Darbietung dreier gesungener Worte während des gemeinschaftlichen Bühnenabgangs

LAG Köln, Urteil vom 19.05.2011 - Aktenzeichen 13 Sa 1324/10

DRsp Nr. 2011/17511

Sondervergütung für Chorsolo; Abgrenzung der Tarifbegriffe "kurze solistische Gesangsleistung" und "kleinere Partie"; eingeschränkte Überprüfung der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe durch das Bühnenoberschiedsgericht im Rahmen der Aufhebungsklage; unbegründete Zahlungsklage einer Opernchorsängerin bei szenisch-musikalischer Darbietung dreier gesungener Worte während des gemeinschaftlichen Bühnenabgangs

Zur Frage einer Sondervergütung nach § 79 Abs. 2 a NV Bühne für ein Chorsolo im Bühnenschiedsverfahren.

Leitsätze der Redaktion: 1. Die Abgrenzung der Tarifbegriffe der "kurzen solistischen Gesangsleistungen" nach § 71 Abs. 2 Buchst. e NV Bühne von dem Begriff der "kleineren Partie" im Sinne des § 71 Abs. 3 Buchst. a NV Bühne verlangt die rechtliche und tatsächliche Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe; dabei beschränkt sich die Überprüfung der Rechtsanwendung der Bühnenschiedsgerichte im Aufhebungsverfahren grundsätzlich darauf, ob die Bühnenschiedsgerichte den Rechtsbegriff selbst verkannt haben, ob die Unterordnung des Sachverhalts (Subsumtion) unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verletzt und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände oder wegen Widersprüchlichkeit offensichtlich fehlerhaft ist.