1. Die Berufung der Beklagten gegen Ziff. 3 des Urteils des Arbeitsgerichts Leipzig vom 27.05.2009 -
v e r w o r f e n .
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 27.05.2009 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
3. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
4. Die Revision wird für die Beklagte gegen Ziff. 2 des Urteils zugelassen.
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