I.
Die Schuldnerin wendet sich mit ihrer beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 14 Ca 7701/95 geführten Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem vor dem Arbeitsgericht im seinerzeitigen Verfahren (Kündigungsrechtsstreit) 14 Ca 10891/93 zwischen den Parteien am 21. März 1994 protokollierten Vergleich.
Nach diesem Vergleich sollte der Abfindungsbetrag in Höhe von DM 21,000,-- zu Händen des Prozessbevollmächtigten der Gläubigerin gezahlt werden.
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