Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 19. März 2012 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 09. März 2012 - 16 Ca 374/09, 4 Sa 65/10 und 10 AZN 361/11 - aufgehoben und die Anträge des Antragstellers vom 07. Februar 2012 auf Kostenfestsetzung für das Berufungsverfahren beim LArbG Hamburg und für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beim BAG zurückgewiesen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|