1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 27.10.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Februar 2014 € 18,25 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Mai 2014 € 214,25 netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.06.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat September 2014 € 171,93 netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 87 % und die Beklagte 13 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 86 % und die Beklagte 14 % zu tragen.
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