Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 06.12.2011 in Sachen3 Ca 2400/11 h wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um restliche Vergütungsansprüche der Klägerin aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
Bei der Beklagten handelt es sich um ein Taxi- und Mietwagenunternehmen. Sie führt u. a. Aufträge des L R aus, wonach bestimmte Schüler zum Unterrichtsbeginn zu bestimmten Förderschulen transportiert und nach Unterrichtsende wieder nach Hause gebracht werden müssen. Die Klägerin war vom 28.02.2011 bis 21.06.2011 "als Teilzeitbeschäftigte für eine Tätigkeit als Fahrer bzw. Beifahrer für die Schülerbeförderung" beschäftigt. Die Aufgabe der Klägerin bestand im Wesentlichen darin, fünf bis sechs, gelegentlich auch acht Schüler mit einem sogenannten VW-Bus zur Schule und nach Schulschluss wieder nach Hause zu transportieren.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|