Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 22.09.2014 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 15.09.2014 -
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe in vollem Umfang mit Wirkung zum 28.05.2014 bewilligt. Zur Wahrnehmung seiner Rechte wird ihm Rechtsanwältin C aus H beigeordnet.
Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger derzeit keinen eigenen Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu leisten hat.
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