1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 08.02.2011 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 3.585,52 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.09.2009 zu zahlen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung.
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