Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.05.2020 -
Der Beklagten wird aufgegeben es zu unterlassen, die Stelle der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes endgültig zu besetzen, bis in einem unverzüglich einzuleitenden Hauptsacheverfahren rechtskräftig entschieden ist, ob der Bewerbungsverfahrensanspruch der Klägerin dadurch verletzt wurde, dass die Ausschreibung der Stelle fehlerhaft ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Ein Rechtsmittel ist nicht gegeben.
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um die Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs der Klägerin hinsichtlich ihrer Bewerbung auf die Stelle der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes der beklagten Kommune.
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