1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 - 2 Sa 716/10 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 20. Oktober 2010 -
3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.
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