Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 23.10.2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Vertragsverhältnis als Arbeitsverhältnis oder freies Dienstverhältnis zu qualifizieren ist. Der Kläger macht Differenzvergütungsansprüche gegen den Beklagten geltend und wendet sich mit seinem Kündigungsschutzantrag gegen die vom Beklagten ausgesprochene Kündigung seines Vertragsverhältnisses.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|