LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.10.2012
12 Sa 312/09
Normen:
BGB § 626;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 25.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 5547/08

Schutz des Arbeitnehmers vor Auflösungsentscheidung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.10.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 312/09

DRsp Nr. 2013/19856

Schutz des Arbeitnehmers vor Auflösungsentscheidung

Aus der primären Zielsetzung des Kündigungsschutzgesetzes, den Arbeitnehmer vor dem Verlust des Arbeitsplatzes durch sozialwidrige Kündigungen zu schützen, folgt, dass bei der Prüfung des Auflösungsantrags des Arbeitgebers strenge Maßstäbe anzulegen sind. Allerdings braucht der Auflösungsgrund nicht das Gewicht eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 1 zu besitzen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. November 2008 - 4 Ca 5547/08 - wird einschließlich des Auflösungsantrags insgesamt kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier ordentlicher Kündigungen, einen Auflösungsantrag der Beklagten und die Weiterbeschäftigung des Klägers.