LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.12.2017 3 Sa 143/17
Normen:
EMRK Art. 8 Abs. 1; HGB § 74 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 22.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1555/16
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im ArbeitsverhältnisAnspruch auf Schmerzensgeld bei schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungerechtfertigte detektivische ÜberwachungVorbereitungshandlungen für eine Konkurrenztätigkeit vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 143/17
DRsp Nr. 2019/10919
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im ArbeitsverhältnisAnspruch auf Schmerzensgeld bei schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungerechtfertigte detektivische ÜberwachungVorbereitungshandlungen für eine Konkurrenztätigkeit vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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