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Die Beteiligten streiten über die Höhe der von der Arbeitgeberin zu tragenden Schulungskosten.
Die Arbeitgeberin betreibt ein Unternehmen des Buslinienverkehrs. Bei ihr besteht ein fünfköpfiger Betriebsrat und ein Wirtschaftsausschuss. Die Beteiligten zu 3) und 4) sind seit Beginn der Wahlperiode 1998 Mitglieder sowohl des Betriebsrats als auch des Wirtschaftsausschusses.
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