Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 07.10.2008 - 2 BV 2/08 - teilweise abgeändert.
Der Antrag wird insgesamt abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten (noch) um die Pflicht zur Erstattung von Kosten, die wegen der Anmeldung von drei Betriebsratsmitgliedern zu einer Schulungsveranstaltung geltend gemacht werden.
Bei der Arbeitgeberin besteht für den Bezirk S9 erstmals seit dem 31.08.2007 ein siebenköpfiger Betriebsrat.
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