Die Parteien streiten darüber, ob die 2. Hälfte des tariflichen 13. Monatseinkommens verfallen ist und wie sie ggf. zu berechnen ist.
Der Kläger ist seit dem 14.3.2000 bei der Beklagten als Maurer beschäftigt und Lohngruppe 4 TV Lohn/West zugeordnet. Er ist Mitglied der IG Bau Agrar und Umwelt.
Die Beklagte betreibt ein Bauunternehmen mit rund 140 Arbeitnehmern. Sie ist Mitglied im Norddeutschen Baugewerbeverband e. V. Seit dem 01.01.2006 besteht Mitgliedschaft "ohne Tarifbindung".
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|