LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 12.02.2007
3 Sa 458/06
Normen:
TV Lohn/West (Baugewerbe) § 6 ; TVG § 4 Abs. 1, 3, 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn 3 Ca 825 b/06 vom 07.09.2006,

Schuldrechtlich wirkende Tarifvertragsregelung ohne unmittelbar zwingende Geltung im Baugewerbe

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.02.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 458/06

DRsp Nr. 2007/9862

Schuldrechtlich wirkende Tarifvertragsregelung ohne unmittelbar zwingende Geltung im Baugewerbe

»§ 6 des Tarifvertrages zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der 5 neuen Länder und des Landes Berlin (TV Lohn/West) stellt lediglich eine zwischen den Tarifvertragsparteien schuldrechtlich wirkende Tarifvertragsregelung dar.«

Normenkette:

TV Lohn/West (Baugewerbe) § 6 ; TVG § 4 Abs. 1, 3, 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die 2. Hälfte des tariflichen 13. Monatseinkommens verfallen ist und wie sie ggf. zu berechnen ist.

Der Kläger ist seit dem 14.3.2000 bei der Beklagten als Maurer beschäftigt und Lohngruppe 4 TV Lohn/West zugeordnet. Er ist Mitglied der IG Bau Agrar und Umwelt.

Die Beklagte betreibt ein Bauunternehmen mit rund 140 Arbeitnehmern. Sie ist Mitglied im Norddeutschen Baugewerbeverband e. V. Seit dem 01.01.2006 besteht Mitgliedschaft "ohne Tarifbindung".