LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 12.02.2007
3 Sa 420/06
Normen:
TV Lohn/West (Baugewerbe) § 6 ; TVG § 4 Abs. 1, 3, 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn 3 Ca 257 b/06 vom 23.08.2006,

Schuldrechtlich wirkende Tarifvertragsregelung ohne unmittelbar zwingende Geltung im Baugewerbe

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.02.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 420/06

DRsp Nr. 2007/9861

Schuldrechtlich wirkende Tarifvertragsregelung ohne unmittelbar zwingende Geltung im Baugewerbe

»§ 6 des Tarifvertrages zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der 5 neuen Länder und des Landes Berlin (TV Lohn/West) stellt lediglich eine zwischen den Tarifvertragsparteien schuldrechtlich wirkende Tarifvertragsregelung dar.«

Normenkette:

TV Lohn/West (Baugewerbe) § 6 ; TVG § 4 Abs. 1, 3, 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten jetzt noch darüber, ob die Beklagte nach § 6 des "Tarifvertrages zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der 5 neuen Länder und des Landes Berlin" (TV Lohn/West) dem Kläger wegen seiner Zuordnung zum Hamburger Sonderlohngebiet 4 Cent mehr pro Stunde zahlen muss, oder ob insoweit ein wirksamer Verzicht des Klägers vorliegt.

Der Kläger ist seit 1991 bei der Beklagten als Einschaler/ Spezialbaufacharbeiter beschäftigt. Er ist seit vielen Jahren Mitglied der IG Bau-Agrar und Umwelt.

Die Beklagte betreibt ein Bauunternehmen mit rund 140 Arbeitnehmern. Sie ist Mitglied im Norddeutschen Baugewerbeverband e. V. Seit dem 01.01.2006 besteht Mitgliedschaft "ohne Tarifbindung".