LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 12.02.2007
3 Sa 417/06
Normen:
TV Lohn/West (Baugewerbe) § 6 ; TVG § 4 Abs. 1, 3, 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn 3 Ca 329 b/06 vom 23.08.2006,

Schuldrechtlich wirkende Tarifvertragsregelung ohne unmittelbar zwingende Geltung im Baugewerbe

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.02.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 417/06

DRsp Nr. 2007/9860

Schuldrechtlich wirkende Tarifvertragsregelung ohne unmittelbar zwingende Geltung im Baugewerbe

»§ 6 des Tarifvertrages zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der 5 neuen Länder und des Landes Berlin (TV Lohn/West) stellt lediglich eine zwischen den Tarifvertragsparteien schuldrechtlich wirkende Tarifvertragsregelung dar.«

Normenkette:

TV Lohn/West (Baugewerbe) § 6 ; TVG § 4 Abs. 1, 3, 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten jetzt noch darüber, ob die Beklagte nach § 6 des "Tarifvertrages zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der 5 neuen Länder und des Landes Berlin" (TV Lohn/West) dem Kläger wegen seiner Zuordnung zum Hamburger Sonderlohngebiet 4 Cent mehr pro Stunde zahlen muss, oder ob insoweit ein wirksamer Verzicht des Klägers vorliegt.

Der Kläger ist am ....1951 geboren und seit 1975 bei der Beklagten als Maurer beschäftigt. Er ist seit vielen Jahren Mitglied der IG Bau Agrar Umwelt.

Die Beklagte betreibt ein Bauunternehmen mit rund 140 Arbeitnehmern. Sie ist Mitglied im Norddeutschen Baugewerbeverband e. V. Seit dem 01.01.2006 besteht Mitgliedschaft "ohne Tarifbindung".