LAG Köln - Urteil vom 11.01.2022
4 Sa 309/21
Normen:
Demografie-TV; ZPO § 91;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 8400/19

Schriftliche Zuweisung kein Angebot zum Abschluss eines ArbeitsvertragsKein Anspruch auf Zahlung von Referenzgeld

LAG Köln, Urteil vom 11.01.2022 - Aktenzeichen 4 Sa 309/21

DRsp Nr. 2022/4525

Schriftliche Zuweisung kein Angebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags Kein Anspruch auf Zahlung von Referenzgeld

Einzelfallentscheidung zur Auslegung des Tarifvertrags Demografie-TV und den Voraussetzungen eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrags.

1. Die schriftliche Zuweisung des Arbeitnehmers zu einem Beschäftigungsprojekt stellt kein Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber dar. Denn dieses müsste im Übrigen auch mit einem einfachen "Ja" angenommen werden können. 2. Es besteht kein Anspruch auf Zahlung von Referenzgeld mangels arbeitsvertraglicher Grundlage.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.04.2021, Az. 15 Ca 8400/19 wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Demografie-TV; ZPO § 91;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Höhe der monatlichen Vergütung des Klägers, 85% oder 80 % des Referenzentgelts.

1. 2. 1. 2.