Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.10.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Kläger war seit dem 10.01.2020 bei der Beklagten als LKW-Fahrer beschäftigt. Die Parteien vereinbarten u.a. eine sechsmonatige Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen. Wegen der weiteren Einzelheiten des Arbeitsvertrages wird auf Bl. 2 f. d. A. verwiesen.
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