Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 12.04.2013, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Vereins, dem Kläger eine pauschale Schmutz-/Gefahrenzulage in Höhe von 96,20 € brutto monatlich zu zahlen.
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