Der Beklagte zu 1) war vom 01.03.1974 an Arbeitnehmer der Rechtsvorgängerin der beiden Klägerinnen. Diese sind zum 01.01.1993 aus der früheren B. AG Eitorf hervorgegangen, nachdem der in Eitorf gelegene Betrieb an die Klägerin zu 1) veräußert wurde, während die in Bad Godesberg gelegene Betriebsstätte bei der B. AG verblieb, die jedoch zur gleichen Zeit in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Klägerin zu 2) umgewandelt wurde. Bei der Beklagten zu 2) handelt es sich um die Ehefrau des Beklagten zu 1).
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