I. Die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. September 1996 -
II. Die Kosten der Berufung haben die Beklagten, die der Anschlußberufung die Klägerin zu tragen.
Die Parteien streiten u. a. über einen Schmerzensgeldanspruch der Klägerin.
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