Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 31. März 2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten eine Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), weil ihm nach seiner Behauptung wegen seines Alters der Zutritt zu einer Musikveranstaltung verweigert worden ist.
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