I. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 11. Dezember 2013- 4 BVGa 9/13 wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde ist von Gesetzes wegen ausgeschlossen (§ 92 Abs. 1 Satz 3 ArbGG).
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|