1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 18.06.2010 - Az:
a) Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 26.05.2009 wird aufgehoben.
b) Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis der Beklagten im Termin am 26.05.2009 entstanden sind, welche die Beklagte trägt.
3. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
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