Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 29. Januar 2014 - 22 Ca 3278/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Lohnansprüche.
Der Kläger ist auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer vom 31. Mai 2001 seit dem 01. Juni 2001 bei der Firma "A" - bei der es sich nach Behauptung der Beklagten um die Beklagte zu 1) handelt - als Kraftfahrer zu einem Bruttomonatslohn von 2.500,00 EUR beschäftigt.
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