1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 11. September 2008 - 1 Ca 648/07 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um einen tariflichen Urlaubsgeldanspruch.
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