Auf die Beschwerde der Klägerin hin wird der Prozesskostenhilfe-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 21.02.2013 abgeändert:
Der Klägerin wird - zu ansonsten unveränderten Bedingungen - Prozesskostenhilfe für das Verfahren6 Ca 9895/12 in vollem Umfang, also auch für den Klageantrag zu 2), bewilligt.
Der mit der Beschwerde angegriffene PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 21.02.2003 ist insoweit, als er der Klägerin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe versagt, gleich aus mehreren Gründen rechtsfehlerhaft:
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|