Die Parteien streiten darüber, in welchem Schichtsystem die Kläger zu arbeiten haben.
Die Kläger waren zunächst beim A e.V., K, angestellt. Sie alle sind als Sachbearbeiter in der "Pannenhilfe W " tätig, die sich ursprünglich in K befand. Diese wurde zum 1. Januar 1993 auf den Beklagten übertragen und nach D verlegt. Die Arbeitsverhältnisse der Kläger gingen auf den Beklagten über.
Für die Arbeitsverhältnisse der Sachbearbeiter in der "Pannenhilfe W " gelten seit 1991 gleichlautende Arbeitsverträge. In ihnen ist im wesentlichen folgendes bestimmt:
"...
§ 2 - Beschäftigungsbedingungen
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