LAG Köln - Urteil vom 13.08.2013
11 Sa 1156/12
Normen:
BGB § 117 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 30.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1421/12

Scheinarbeitsverhältnis aus VersorgungsgründenDarlegungs- und Beweislast für ScheingeschäftDarlegungs- und Beweislast für betriebsbedingte Kündigung

LAG Köln, Urteil vom 13.08.2013 - Aktenzeichen 11 Sa 1156/12

DRsp Nr. 2014/2062

Scheinarbeitsverhältnis aus Versorgungsgründen Darlegungs- und Beweislast für Scheingeschäft Darlegungs- und Beweislast für betriebsbedingte Kündigung

Das Vorbringen der Arbeitgeberin zum Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses ist ohne hinreichende Substanz und zudem widersprüchlich.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 30.10.2012 - 5 Ca 1421/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 117 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die Pflicht zur Weiterbeschäftigung.