Auf die Revision des Beklagten wird der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 8. Zivilsenat - vom 12. Februar 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Vermögensverwaltung in Anspruch.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|