Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 11.06.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch des Klägers wegen einer Benachteiligung aufgrund seiner Behinderung bei einer Bewerbung.
Der 1966 geborene Kläger ist schwerbehindert. Er verfügt über die formale Befähigung als Vertretungslehrer in den Fächern Deutsch und Sozialwissenschaften sowie in den damit zusammenhängenden Fächern (wie z. B. Gesellschaftslehre, Politik).
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