Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10. Januar 2019 - Az:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Nachzahlungsansprüche des Klägers wegen verspäteter Höhergruppierung.
Der Kläger ist Zivilangestellter mit langjähriger Betriebszugehörigkeit. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVöD (Bund) Anwendung. Der Kläger ist seit 2012 freigestelltes (Bezirks-) Personalratsmitglied.
1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|